03.04 🛣🚗 Autonomes Fahren
Schon längst ist autonomes Fahren viel mehr als nur ein Forschungsthema. Verschiedene Unternehmen haben in den letzten Jahren überzeugende Entwicklungen gezeigt, die den Einsatz in immer greifbarere Nähe rücken lassen.
Im Prinzip bewegen sich autonome Fahrzeuge mithilfe von Kameras, Sensoren und Radargeräten, indem sie ihre gegenwärtige Position und ihr Ziel berechnen und ständig Abstände, Signale und Hindernisse in ihrer Verkehrsumgebung messen bzw. erfassen und darauf in ihrer Navigation reagieren.
Gegenwärtig wird überwiegend an der Entwicklung von autonom fahrenden Shuttlebussen gearbeitet, die mehrere Personen transportieren können. Im Unterschied zu herkömmlichen Bussen und Bahnen, in denen der Fahrgast auch keine Fahraufgabe übernimmt, sollen diese Fahrzeuge individuelle Routen auf Abruf befahren können und haben keine/n menschlichen Fahrer*innen. Während der Fahrzeit, kann der Fahrgast die Zeit also frei nutzen, um zu arbeiten oder zu entspannen und ist darüber hinaus weder an Fahrpläne noch an feste Strecken gebunden.
Beim autonomen Fahren können einige Unfallsituationen und Sicherheitsrisiken für den Verkehr mit menschlichen Fahrer*innen entfallen, wie beispielsweise Alkohol am Steuer, irrationale Handlungen, Konzentrationsschwächen, Müdigkeit oder auch plötzlich auftretende gesundheitliche Probleme. Dennoch werden gefährliche Verkehrssituationen auftreten, auf die auch autonome Fahrsysteme reagieren müssen und die eine entsprechende Programmierung benötigen.
In Deutschland hat die Ethikkommission dazu die weltweit ersten Leitlinien für autonomes Fahren formuliert. Darin werden Fragen des Datenschutzes, mögliche Gefahrensituationen und ihre Bewertung ebenso beschrieben wie Haftungsfragen bei Unfällen. Zu den Kernaussagen gehört u.a.: „Sachschaden geht vor Personenschaden: In Gefahrensituationen hat der Schutz menschlichen Lebens immer höchste Priorität. Bei unausweichlichen Unfallsituationen ist jede Qualifizierung von Menschen nach persönlichen Merkmalen (Alter, Geschlecht, körperliche oder geistige Konstitution) unzulässig.“ Und „in jeder Fahrsituation muss klar geregelt und erkennbar sein, wer für die Fahraufgabe zuständig ist: Der Mensch oder der Computer.“
Quelle: Kleeberger, J., Prost, N., Sternkop, H. (2019): Machine Learning: Intelligente Maschinen; Abgerufen am 03.04.2023