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    • Bericht (Report)

      Ein Bericht stellt einen bestimmten Sachverhalt in strukturierter und sachlicher Form dar. Er basiert auf einer genauen Untersuchung oder Überlegung und wird häufig von einer beauftragten Person oder Personengruppe verfasst. Ziel ist es, über Tatsachen, Ereignisse, Projekte oder Forschungsergebnisse zu informieren; teilweise enthält der Bericht auch eine abschließende Empfehlung. Adressiert wird er meist an Entscheidungsträgerinnen oder Entscheidungsträger, etwa Vorgesetzte oder Institutionen.

      Formal enthält ein Bericht eine Betreffzeile, ein Datum und klar erkennbare Absätze, oft mit Zwischenüberschriften. Die Einleitung beantwortet kurz die Fragen: Was? Warum? Für wen? Der Hauptteil gliedert sich in mehrere Absätze, die jeweils einen Hauptpunkt behandeln und durch Überschriften klar gekennzeichnet sind. Der Schluss enthält eine Zusammenfassung, Schlussfolgerung oder Empfehlung.

      Der Sprachstil ist durchgehend formell und neutral. Er ist sachlich, präzise und ohne persönliche Wertungen formuliert.