Abschlussbedingungen
Lehrstoff: Produktion
Inhalte digital erstellen und veröffentlichen, Algorithmen entwerfen und Programmieren
Die Schülerinnen und Schüler können- (T) Programme erstellen, die Sequenzen, Ereignisse, Schleifen und Konditionierungen
- enthalten sowie diese testen und debuggen (Fehler erkennen und beheben).
- (G) die Rechte am geistigen Eigentum beachten und bei der Erstellung oder beim Remixen
- von Programmen die entsprechenden Urheberrechte angeben.
- (I) visuelle/audiovisuelle/auditive Inhalte erzeugen, adaptieren und analysieren. Sie benennen Möglichkeiten der Veröffentlichung.
Zuletzt geändert: Sonntag, 3. Juli 2022, 19:22