1. Cybercrime im engeren Sinn

  • Definition: Angriffe auf IT-Systeme, z. B. unbefugter Zugriff oder Datenbeschädigung.

  • 2023: 20.951 Fälle

  • Aufklärungsquote: leicht gesunken auf 20,6 %.

  • Ransomware: 148 Anzeigen – Angriffe nehmen an Qualität und Schaden zu, besonders für Unternehmen mit mehrtägigen Ausfällen. Täter agieren arbeitsteilig (Crime-as-a-Service).


2. Internetbetrug

  • Größter Bereich der Cyberkriminalität (über 50 % der Fälle).

  • 2023: 34.069 Fälle

  • Aufklärungsquote: 30,7 %.

  • Beispiele: Bestellbetrug, unbefugte Abbuchungen, Callcenter-Betrug, Anlagebetrug.

  • Gründe für Zunahme: Anonymität im Netz, globale Reichweite der Täter.


3. Sonstige Internetkriminalität

  • Definition: Straftaten mit Tatort Internet, nicht unter Punkt 1 oder 2 fallend.

  • Zunahme durch Verlagerung klassischer Delikte ins Netz.

  • 2023: 3.891 Online-Erpressungen (+13,6 %), oft mit Ransomware + DDoS-Angriffen.

  • Zuwächse u. a. bei:

    • Kinderpornografie (§207a StGB): (2.245 Fälle)

    • Nötigung (§106): 307 Fälle

    • Drohung (§107): 1.209 Fälle

    • Stalking (§107a): 470 Fälle

  • KI im Einsatz: vermehrt zur Erstellung von Malware, Phishing und Darknet-Marktplätzen.

Zusammengefasst aus dem Bericht Cybersicherheit für das Jahr 2023 vom Bundeskanzleramt.