Infobox: Schutz der Demokratie

Im Lernschritt 2.1 können Sie darüber abstimmen, wer die Verantwortung für die Verteidigung der Demokratie trägt: die Polizei, die Bürger*innen oder beide gemeinsam.

Um wehrhaft zu sein, braucht die Demokratie tatsächlich jede Hilfe, die sie bekommen kann.
"Wehrhafte Demokratie" bedeutet, dass sie sich gegen ihre Feinde verteidigen (= zur Wehr setzen) kann.

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Staatliche Maßnahmen zum Schutz der Demokratie
Eine starke Stütze dafür ist unser Grundgesetz. Sie stellt sicher, dass niemand ungestraft die freiheitlich-demokratische Grundordnung beseitigen darf. Sie ermöglicht auch, Parteien oder Vereinigungen zu verbieten, die das vorhaben.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz ist die zuständige Behörde, um Bedrohungen für die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu erkennen und zu bewerten.

Zusätzlich gibt es Gesetze, die Taten, die gegen den Staat, die Verfassungsorgane oder gegen einzelne Teile des Volkes gerichtet sind, unter Strafe stellen.

Polizisten und Richter sorgen dafür, dass Straftaten verfolgt und nach der Gesetzeslage bestraft werden.

Zivilgesellschaftliche Maßnahmen zum Schutz der Demokratie
Jede*r einzelne von uns kann etwas für die Demokratie tun. Alle zusammen sind wir die Zivilgesellschaft. 

Wir können uns je nach Interesse und Einsatzbereitschaft unterschiedlich engagieren:

  • Initiativen, Arbeitskreise oder Stiftungen gründen,
  • verschiedenste Projekte durchführen, 
  • reale oder digitale Netzwerke zum Infoaustausch aufbauen, 
  • Partnerschaften etablieren, 
  • Debatten und Austausch organisieren, 
  • die Öffentlichkeit informieren, 
  • interkulturelle Begegnungen ermöglichen oder
  • Info- und Bildungs-Materialien erstellen.