• Kaufvertragsstörungen prüfen

    • "Sie analysieren alltägliche Rechtsgeschäfte von Verbrauchern und prüfen das Vorliegen von Kaufvertragsstörungen (Mangelhafte Lieferung, Zahlungsverzug). Un­ter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbe­dingungen erläutern sie die Rechte von Käufer und Verkäufer." (KM 2016, S. 12)