"Sie analysieren alltägliche Rechtsgeschäfte von Verbrauchern und prüfen das Vorliegen von Kaufvertragsstörungen (Mangelhafte Lieferung, Zahlungsverzug). Unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen erläutern sie die Rechte von Käufer und Verkäufer." (KM 2016, S. 12)